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Menschenrechte


Die Geschichte der Menschenrechte reicht bis in die Antike zurück. Denn einzelne Bibelstellen im Alten Testament haben bereits Menschenrechtscharakter. So stellen bspw. die zehn Gebote bereits einen Schutz des Menschen bzw. seines Eigentums dar. Da diese Gebote von Gott empfangen wurden, unterliegen die Ehe, Leben, der gute Ruf usw. einem göttlichen Schutz.

Die Magna Charta (1215) formulierte dann die ersten Schutzrechte für den englische Adel. Doch die erste Menschenrechtserklärung formulierten die Bauern im deutschen Bauernkrieg, als sie 1525 die Zwölf Artikel von Memmingen gegenüber dem Schwäbischen Bund erhoben.

Steckbrief

Menschenrechte
Bedeutung:individuelle Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte
Wegbereiter:Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau, Charles de Montesquieu, Immanuel Kant während der europäischen Aufklärung

Zeitleiste (Chronologie)

DatumEreignis
ca. 2100 v. Chr.Codex Ur-Nammu
ca. 1800 v.Chr.Codex Hammurapi
ca. 1000 v.Chr.Zehn Gebote
1215Magna Carta
1515Zwölf Artikel der Bauernschaft
1542Leyes Nuevas
1628Petition of Right
1679Habeas Corpus
1689englischen Bill of Rights
1776Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten
1789Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen)
1791Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne)
1791amerikanische Bill of Rights
1794Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten
1815Wiener Kongressakte zur Ächtung des Sklavenhandels
186513. Zusatzartikel der US-Verfassung (Verbot von Sklaverei)
1900Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
1945Gründung der Vereinten Nationen
1948Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
1950Europäischen Menschenrechtskonvention
1966UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt
1979UN-Frauenrechtskonvention
1993Weltkonferenz über Menschenrechte
2000EU-Grundrechtecharta

Welche Merkmale haben Menschenrechte

Menschenrechte sind alle Rechte, welche jedem Mensch zustehen. Grundvoraussetzung dafür ist das Menschsein. Dies unterscheidet die Menschenrechte von Bürgerrechten bzw. Grundrechten. Denn letztere gelten nur für Staatsangehörige eines bestimmten Landes und sind somit verschieden und reformierbar (z.B. Wahlrecht).

Menschenrechte gelten hingegen für alle Menschen überall auf der Welt bzw. in jedem Staat, welcher diese Schutzrechte anerkennt. Jene Rechte werden durch 4 Merkmale beschrieben:

  • universell: Jeder Mensch hat Menschenrechte.
  • egalitär: Sie gelten für alle Menschen gleich (Herkunft, Hautfarbe oder Religion spielen keine Rolle)
  • unveräußerlich: Menschenrechte können niemanden entzogen oder abgesprochen werden.
  • unteilbar: Ein Menschenrecht kann nicht für ein anderes Menschenrecht gebeugt werden. z.B.: Kann das Recht auf Freiheit nicht zu Gunsten dem Recht auf Nahrung abgesprochen werden.

Geschichte der Menschenrechte

Menschenrechte, welche universell gelten, wurden erst in der Neuzeit festgelegt. Als Gremium, welches die Menschenrechte wahrt und bewahrt, wurden die Vereinten Nationen am 26. Juni 1945 gegründet. Motivierend waren die Menschenrechtsverletzungen während des Zweiten Weltkrieges. Doch erste Versuche, Freigeborene mit Rechten auszustatten, gab es bereits in der Bronzezeit.

Bronzezeit

In der sumerischen Stadt Ur regierte zwischen 2112 v.Chr. und 2095 v.Chr. König Ur-Nammu. In seiner Regierungszeit entstand der Codex Ur-Nammu. Jener Kodex war eine Gesetzessammlung, welche aus mindestens 40 Paragraphen bestand. In den Gesetzen werden der Bevölkerung von Ur diverse Schutzrechte gewährt. Der Kodex gilt als ältester überlieferter Gesetzestext der Geschichte.

Die Gesetze waren einfach formuliert und ließen kaum Spielraum für Interpretationen. Es handelte sich um einfache Wenn-Dann-Formulieren. Deutlich wird, dass die Sumerer zwei Klassen kannten: die Freigeborenen und Sklaven. Geregelt wurden sämtliche Verbrechen, wie Körperverletzung, Vergewaltigung und Mord. Auch die Ehe, Scheidung und das Recht auf Arztbehandlung wurde geregelt.

Der berühmteste Gesetzestext des Altertums ist der Codex Hammurapi, welcher etwa 200 Jahre später durch die Babylonier entworfen wurde. Benannt ist der Kodex nach seinem Schöpfer bzw. Auftraggeber König Hammurapi von Babylon.

Auch diese Gesetzestexte sind einfache Wenn-Dann-Konsequenzen. Aber der Kodex von Hammurapi umfasst 282 Paragraphen. Die ersten Rechtssätze regeln das Eigentum, den Handel und Immobilien. Dann folgt der Rechtsteil, welcher Personen und die Familie schützt. Der dritte Abschnitt behandelt einzelne Rechtsverletzung, während der vierte Teil die Arbeit und deren Bedingungen formuliert.

Auch die Babylonier hatten Sklaven. Und deshalb werden im Kodex Hammurapi die Rechte und Konsequenzen je Freigeborenen, seiner Frau und Kinder, aber auch der Sklaven ganz unterschiedlich thematisiert.

Das Klassensystem der Sumerer und Babylonier machte deutliche Unterschiede beim Schutz und bei der Rechtsbehandlung beider Klassen. Dennoch durften die Babylonier und die Sumerer nicht einfach Sklaven töten, obwohl dem Sklavenhalter dieser Mensch gehörte. Sklaven waren stattdessen Unfreie, welche meist durch Kriegsgefangenschaft in die Sklaverei gerieten. Ihre willkürliche Tötung galt als Mord.

Eisenzeit

In der Eisenzeit floh Moses mit ägyptischen Sklaven über die Halbinsel Sinai ins heutige Israel bzw. Palästina. Auf dem Berg Sinai empfing Moses die Zehn Gebote von Gott. Diese enthielten Anweisungen an die Israeliten, um ein gesellschaftliches Miteinander zu garantieren.

Da die Zehn Gebote von Gott kamen, standen die Schutzvorschriften unter göttlichen Schutz und Gott selbst diente als Schutzmacht. In den Schutzgeboten werden das Leben (du sollst nicht töten), die Ehe (du sollst nicht Ehe brechen), das Eigentum (du sollst nicht stehlen) und der gute Ruf (du sollst nicht falsch aussagen) geschützt.

Nur wer diese Gebote einhielt, durfte an der Gesellschaft der Israeliten teilhaben und im gelobten Land wohnen. Da sich die Israeliten als von Gott auserwähltes Volk sahen, war die Verbindung zu Gott und seinen Gebote höchst verbindlich.

Aber auch die zehn Gebote waren keine Menschenrechte, da diese nicht universell galten. So galt das Schutzabkommen nur für das kleine Volk der Auserwählten. Und alle anderen Völker durften erobert und vernichtet werden.

„Denn mein Engel wird vor dir hergehen und dich zu den Amoritern, Hetitern, Perisitern, Kanaanitern, Hiwitern und Jebusitern führen und ich werde sie vernichten.“ (2.Mose 23)

Sklaven waren auch bei den Israeliten schlechter gestellte Unfreie, obwohl die Israeliten selbst aus der Sklaverei geflohen waren.

„Die Sklaven und Sklavinnen, die euch gehören sollen, kauft von den Völkern, die rings um euch wohnen; von ihnen könnt ihr Sklaven und Sklavinnen erwerben. Auch von den Kindern der Beisassen, die bei euch leben, aus ihren Sippen, die mit euch leben, von den Kindern, die sie in eurem Land gezeugt haben, könnt ihr Sklaven erwerben. Sie sollen euer Besitz sein und ihr dürft sie euren Kindern nach euch vererben, damit diese sie als Besitz für immer haben; ihr sollt sie als Sklaven haben. Aber was eure Brüder, die Israeliten, angeht, so soll keiner über den andern mit Gewalt herrschen.“ (2. Mose, 44 – 46)

Immerhin hatten die Israeliten eine Rechtsordnung für den Umgang mit Sklaven.

„Wenn einer seinem Sklaven oder seiner Sklavin ein Auge ausschlägt, soll er ihn für das ausgeschlagene Auge freilassen. Wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er ihn für den ausgeschlagenen Zahn freilassen.“ (2.Mose, 26-27)

Auch der Umgang mit hebräischen Sklaven war geregelt.

„Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre Sklave bleiben, im siebten Jahr soll er ohne Entgelt als freier Mann entlassen werden.“ (2.Mose 21,2)

Antike

In der Antike führte man in Athen die erste Demokratie der Geschichte ein. Aber an der Demokratie teilnehmen, durfte nur derjenige, welche das Athener Bürgerrecht besaß. Demnach wurden Sklaven, Frauen und Nicht-Athener gänzlich ausgeschlossen.

In Sparta, der zweiten großen Polis im antiken Griechenland, hatte man stattdessen ein richtiges Sklavenhaltersystem errichtet. Die Spartaner waren eine Elite, welche mit besonderen Rechten ausgestattet waren und das ganze Umland Spartas wurde regelmäßig erobert. Die eroberten Völker dienten fortan den Spartanern als Arbeitssklaven, gehörten dem Stadtstaat und konnten auch nicht freigelassen werden. Während die Sklaven in Athen eine Möglichkeit hatten, irgendwann freizukommen – gab es so etwas in Sparta nicht.

Aber die Athener haben die Sklaverei revolutioniert. Denn in der Bronzezeit wurden eigentlich nur Kriegsgefangene versklavt, was sich in der Antike änderte. Die Griechen führten nämlich die Schuldknechtschaft ein. Konnte jemand seine Schulden nicht bezahlen, wurde er zwangsversklavt bei seinem Gläubiger. Dieser entschied dann eigenmächtig darüber, wann die Schuld beglichen war und wann nicht.

Im römischen Reich wurden ebenfalls Sklaven gehalten. Ähnlich wie in Sparta durfte der Sklavenhalter seinen Sklaven töten.

Etwa um 300 v.Chr. entstand in Athen eine neue Denkschule, welche als Stoa oder Stoizismus bezeichnet wurde. Ihr Begründer war Zenon von Kition, Sohn eines vermögenden Kaufmanns. Zenon vertrat die Auffassung, dass die Menschheit in Vernunft leben sollte und dann auch herrschaftsfrei leben könnte.

Die Stoa formulierten zahlreiche Leitsätze, Prinzipien und entwarfen einen Ethik-Kanon. Dabei bezogen sie alle Menschen mit ein. Ihre Ethikvorschriften galten für Griechen und Barbaren, für Bürger und Sklaven gleichermaßen. Obwohl sich die Stoiker für Freiheit aller Menschen aussprachen, machten sie die Abschaffung der Sklaverei niemals zum politische Programm.

Mittelalter

Die Magna Charta wurde 15. Juni 1215 von König Johann Ohneland in Runnymede, England, besiegelt. Jene Vereinbarung regelte die Rechte des Adels gegenüber dem englischen König, dessen Land damals ein Lehen des Papstes war.

Inhaltlich besteht die Magna Charta aus 63 Artikeln. So wird bspw. die Freiheit der Kirche von England geregelt, eine Reform beim Erbrecht und beim Prozessrecht angestoßen. Der berühmteste Paragraph ist Artikel 39 (spätere Fassungen Artikel 29):

„Kein freier Mann soll verhaftet, gefangen gesetzt, seiner Güter beraubt, geächtet, verbannt oder sonst angegriffen werden; noch werden wir ihm anders etwas zufügen, oder ihn ins Gefängnis werfen lassen, als durch das gesetzliche Urteil von Seinesgleichen oder durch das Landesgesetz.“

Ursprünglich war die Prozessfreiheit nur für Barone gedacht, wurde dann aber auf alle freien Menschen ausgeweitet. Im 13. Jahrhundert hatte dieser Artikel kaum eine Bedeutung. Doch in späteren Jahrhunderten wurden die Bauern befreit und hatten somit die gleichen Rechte.

Mit der Magna Charta verlor der König sämtliche Rechte an seinen Adel. Um die Einhaltung der Magna Charta zu gewährleisten, wurde ein Komitee aus 25 Baronen gegründet, deren Befugnisse im Artikel 61 verbrieft wurden.

Obwohl die Magna Charta zunächst nur den Adel privilegierte, hatte die Verbriefung weit reichende Folgen in späten Jahrhunderten. Als man die 1948 die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen beschloss, wurde diese internationale Vereinbarung auch als Magna Carta für die ganze Menschheit bezeichnet.

Und als man 1950 die Europäische Menschenrechtskonvention gründete, besann man sich auf Artikel 39 der Magna Charta und formulierte auf dessen Grundlage den Artikel 6 (Recht auf faires Verhalten).

Frühe Neuzeit

Die Neuzeit begann mit der Entdeckung Amerikas (1492). Obwohl sich das Gedankengut des Humanismus über weite Teile Europas ausbreitete, blieben die Menschenrechte für Jedermann zunächst unberücksichtigt.

Der transatlantische Sklavenhandel blühte, die Europäer eroberten die Indios in Südamerika und vertrieben die Indianer in Nordamerika. Mit dem Zeitalter der Entdeckungen begann auch die Kolonialzeit und die europäische Expansion.

Das Feudalsystem des Mittelalters hielt die Bauern immer noch gefangen. Doch Humanismus, Renaissance und Reformation waren Emanzipationsbewegungen und so forderten auch die Bauern ihr Rechte.

Allein im 16. Jahrhundert gab es mehr als 12 Bauernaufstände in Europa. Der bedeutendste war der Deutsche Bauernkrieg (1524 – 1526), weil er nicht nur regional stattfand, sondern Süddeutschland, die Schweiz und Österreich erfasste.

Im Zuge des Bauernkrieges stellten die Bauern 12 Forderungen auf, welche sie gegenüber dem Schwäbischen Bund einforderten. Darunter waren Forderungen nach Freiheit (Ablösung der Leibeigenschaft) und nach Reformen, um die Armut der Bauern zu bekämpfen.

Die Bauern beriefen sich auf Martin Luther, den Reformationsgedanken und dem klaren Wort (Bibelübersetzung, Lutherbibel), wonach alle Menschen gleichwertige Geschöpfe Gottes sind.

Die Ziele der Bauernschaft wurden nicht umgesetzt und der Bauernkrieg endete blutig für die Bauern. Erst im Zuge der Deutschen Revolution von 1848/1849 wurden die Forderungen von Memmingen wieder aufgegriffen und teilweise umgesetzt.

Kolonialzeit

Kaiser Karl V. war römisch-deutscher Kaiser aber auch König von Kastilien (Spanien). Im November 1542 erließ er neue Verwaltungsvorschriften (Leyes Nuevas), welche in den spanischen Überseegebiet in Südamerika umgesetzt werden sollten.

In den Leyes Nuevas wurde die Versklavung von Indios verboten. Zwar wurden die Indios im Vizekönigreich Peru nicht mit Bürgerrechten ausgestattet, aber sie wurden nicht weiterhin als Sklaven – sondern als Untertanen der Krone von Kastilien – eingestuft.

Die neuen Vorschriften wurden zunächst umgesetzt, später aber wieder zurückgenommen. Dies führte dann zum Aufstand der Encomenderos in Peru (1544).

Absolutismus

König Karl I. von England umging im 17. Jahrhundert die Magna Charta. Deshalb richtete das englische Parlament im Jahr 1628 die Petition of Right gegen den König. In diesem Schreiben forderte das Parlament die Einhaltung der Magna Charta, die Aufhebung des Kriegsrechts und mehr Mitbestimmung.

Der König musste diese Forderungen akzeptieren, da er einen Kredit für die Finanzierung des Englisch-Spanischen Krieges (1625 – 1630) brauchte. Doch schon ein Jahr später löste Karl das englische Parlament auf, um absolutistisch regieren zu können.

Da die Kriegskasse irgendwann leer war, musste das Parlament neu besetzt werden. Es folgten die Abschnitte des Kurzen Parlaments (1640) und die des Langen Parlaments. Letztlich fiel England in einen Bürgerkrieg (1642 – 1649), welcher zwischen Monarchisten und Parlamentarier (Roundheads) ausgetragen wurde. Am Ende dieses Bürgerkrieges wurde Karl hingerichtet und Englands Monarchie zeitweise abgeschafft.

Geburtsstunde des Parlamentarismus

Als König Karl II. am 29. März 1660 die Königswürde wieder herstellte, kam es zu neuen Konflikten. Letztlich wurde Karl II. ermordet und sein Bruder Jakob II. bestieg den englischen Thron.

Doch einzelne Parteien wollten den katholischen Jakob – aufgrund seiner Konfession – von der Thronfolge ausschließen, was aber nicht gelang. Denn die Monarchie in England stützte sich auf das Recht des Gottesgnadentums, wonach sich der Herrschaftsanspruch nicht durch den Willen des Volkes (Parlament), sondern durch ein gottgegebenes Recht ergibt.

Dieses Konzept war wesentlicher Bestandteil des Absolutismus. Man glaubte, dass der König von Gott berufen wurde und demnach auch alle seine Entscheidungen durch Gottesgnade entstanden und abgesegnet sind.

Der Konflikt zwischen König und Monarchie verschärfte sich bis 1688 und mündete in die Glorious Revolution. An dessen Ende wurden Bill of Rights (1689) ausgerufen. Diese Gesetze bewirkten, dass das englische Parlament nicht weiter nur ein Beratungsgremium des englischen Königs war. Stattdessen wurde das Parlament fortan als eigenständige und unabhängiges Gremium verstanden.

Sämtliche Entscheidungen des Königs mussten nun durch das Parlament bewilligt werden. Die Einführung der Bill of Rights stellen deshalb die Geburtsstunde des Parlamentarismus dar.

Aufklärung

Unter der Aufklärung wird ein Zeitabschnitt in Europas Geschichte verstanden, welcher um 1700 begann. Die Aufklärung war eine Weiterentwicklung des Humanismus. Dieser forderte bereits im 14. Jahrhundert, dass die Menschheit sich ihre Natur bewusst werden sollte und deshalb ihre geistigen Fähigkeiten ausbauen sollte.

Die Aufklärer forderten nun, dass die Vernunft das höchste Ideal bzw. die höchste menschliche Fähigkeit sei. Jene Vernunft sollte als Urteilsinstanz in jeder Entscheidung dienen. Wie schon die Humanisten zuvor forderten auch die Aufklärer eine neue Bildungsreform und eine Abkehr vom alten Gedankengut.

Menschenrecht ist Naturrecht

Thomas Hobbes (1588 – 1679) war ein Vordenker der Aufklärung und gilt als bedeutender Theoretiker des sogenannten Gesellschaftsvertrags. Er war der Meinung, dass die Menschenrechte ein Naturrecht seien.

Ein solches Naturrecht war bspw. das Recht auf Selbsterhaltung. Aber aufgrund von Unsicherheiten gibt der Mensch seine Naturrechte an den Staat ab und vertraut darauf, dass der Staat diese bewahrt. Somit wird das Menschenrecht dem Staat untergeordnet, was nicht passieren dürfte.

Menschenwürde ist ein Naturrecht

Samuel von Pufendorf (1632 – 1694) war der erste Aufklärer, welcher die Menschenwürde als ein Naturrecht formulierte.

„Der Mensch ist von höchster Würde, weil er eine Seele hat, die ausgezeichnet ist durch das Licht des Verstandes, durch die Fähigkeit, die Dinge zu beurteilen und sich frei zu entscheiden, und die sich in vielen Künsten auskennt.“

Damit verbindet Pufendorf die Menschenwürde mit der Seele, mit dem Verstand, mit der Vernunft und mit der Entscheidungsfreiheit.

Gewaltenteilung zum Schutz von Menschenrechten

John Locke (1632 – 1704) entwickelte die Staatstheorie von Thomas Hobbes weiter und ergänzte wichtige Aspekte. Seiner Meinung nach, muss der Staat die Menschenrechte beschützen. Und dies gelingt nur, wenn der Staat zwischen gesetzgebender Gewalt (Legislative) und ausführender Gewalt (Exekutive) unterscheidet.

Ohne diese Gewaltenteilung steht ein Staat im Konflikt, muss zwischen Gesetzgebung und Gesetzausführung verhandeln und ist der Willkür von Einzelnen ausgesetzt.

Charles de Secondat (1689 – 1755) nahm den Gedanken von der Gewaltenteilung auf und fügte die richterliche Gewalt (Judikative) hinzu. Laut dieser Staatstheorie kann der Staat fortan Gesetze erlassen, um Menschenrechte zu schützen, diese Schutzgesetze durch die Exekutive durchsetzen und durch die Judikative überwachen lassen.

1776 formulierten die USA ihre Unabhängigkeitserklärung. In dieser Erklärung bezogen sie sich auf die Bill of Rights, aber auch auf die Staatstheorien von Locke und Hobbes. Thomas Jefferson, einer der Unterzeichner der Unabhängigkeitserklärung, formulierte: unveräußerliche Rechte wie die auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück“

Natürliche vs. sittliche Freiheit

Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) war der erste Aufklärer, welcher das Wort „Menschenrecht“ gebrauchte. Für ihn waren alle Menschen von Natur aus frei (Naturrecht). Und diese Freiheit und Gleichheit solle ein Staat erhalten und schützen.

Aber Rousseau unterschied zwischen natürlicher und sittlicher Freiheit. Laut ihm ist die natürliche Freiheit etwas Angeborenes (Naturzustand), kann aber nicht in einer Gemeinschaft dauerhaft existieren – da die Freiheit des Einzelnen immer die Freiheit eines anderen blockieren kann (Zielkonflikte).

Demnach braucht es einen neuen Freiheitsbegriff, wonach die Freiheit des Einzelnen nicht zur Unfreiheit des Anderen führen kann. Diese sittliche Freiheit ist durch Gesetze geregelt, führt zwar zur Beschneidung der Einzelfreiheit aber zur größtmöglichen Freiheit einer Gemeinschaft.

Freiheit ist Grundlage für alle anderen Menschenrechte

Laut Immanuel Kant (1724–1804) ist Freiheit das grundlegendste Menschenrecht. Denn Gleichheit und Selbstständigkeit können ohne Freiheit nicht stattfinden.

Moderne

Die Ideen der Aufklärer wurden zu Idealen der Französischen Revolution (1789) und der Unabhängigkeitserklärung der USA (1776). Denn die Verfasser der Unabhängigkeitserklärung wollten einen Staat auf genau diesen Freiheitsgedanken gründen. Die Freiheit des Einzelnen war laut den Verfassern ein Recht, welches nicht veräußert werden darf und welches das Streben nach Glück erst ermöglicht.

Einführung der Menschenrechte in den USA

1787 verabschiedeten die USA ihre erste Verfassung und 1789 wurden zehn Zusatzartikel aufgenommen. Die Amerikaner nannten diese Bill of Rights, gemäß der englischen Rechtstradition (Common Law). Diese Zusatzartikeln garantieren den Amerikanern diverse Freiheitsrechte (Religionsfreiheit, Schutz des Eigentums, Recht auf einen Prozess bei einem Geschworenengericht).

Der Grundsatz der Verfassungsgerichtbarkeit räumt jedem Amerikaner zudem das Recht ein, am Obersten Gerichtshof seine Rechte einzuklagen. Damit kann der Bürger den staatlichen Gesetzgeber verklagen, falls dieser seine Bürger- und Menschenrechte verletzen sollte.

Einführung von Menschenrechten in Europa

Der Freiheitsgedanke setzte sich auch in Europa fort. Am 14. Juli 1789 begann die Französische Revolution. Die Revolutionäre waren beeinflusst von den Aufklärern, insbesondere von Montesquieu und Rousseau.

In drei Revolutionstagen wurde das Gedankengut von 3 Jahrhunderten durchbrochen. Und am 26. August 1789 wurde die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen) von der französischen Nationalversammlung verabschiedet. Diese Schutzrechte galten für alle mündigen Franzosen, weshalb dies ein Meilenstein für die europäische Rechtsgeschichte war.

Allerdings galten die Menschen- und Bürgerrechte von 1789 nur für mündige Franzosen. Damit waren Frauen und Bürgerinnen ausgeschlossen. Und deshalb legte Olympe de Gouges am 5. September 1791 die Erklärung für die Rechte der Frau und Bürgerin (Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne) vor. Diese sollte die Gleichstellung der Frauen bewirken. Jenes Dokument war die erste universale Erklärung von Menschenrechten.

1794 zog Preußen nach und veröffentlichte das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR). In diesem Gesetz wurde der freiheitliche Grundgedanke, sowie die Gleichheit vor dem Gesetz festgehalten.

Abgelöst wurde das preußische Landrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Jahr 1900. Und das BGB schrieb ein freiheitliches Menschenbild vor. Demnach können alle zukünftige Gesetze nur auf diesem Menschenbild aufbauen und dürfen nicht dagegen verstoßen.

Abschaffung von Sklaverei

Der Wiener Kongress (1815) regelte die Aufteilung Europas nach den Napoleonischen Kriegen. Im Artikel 118 der Kongressakte wurde auch die Ächtung von Sklavenhandel durchgesetzt. Hauptakteure des transatlantischen Sklavenhandels waren Großbritannien, die USA und Dänemark. Alle drei bekannten sich dazu. Kleinere Akteure, wie Schweden und die Niederlande, folgten dem Beispiel wenige Jahre später.

In den USA löste die Abschaffung des Sklavenhandels eine tiefe Spaltung zwischen Nord- und Südstaaten aus. In der Folge kam es zum Amerikanischen Bürgerkrieg (1861 bis 1865), welchen die Nordstaaten gewannen. Schließlich wurde am 31. Januar 1865 der 13. Zusatzartikel vom US-amerikanischen Kongress verabschiedet, welcher am 18. Dezember 1865 in Kraft tat. Dieser 13. Zusatzartikel verbietet Sklaverei und Zwangsarbeit auf dem gesamten amerikanischen Territorium. Eine Ausnahme besteht für Straftäter.

Neueste Geschichte

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs (1945) wurde die UN (Vereinte Nationen) gegründet, um Menschenrechte weltweit auszurollen und zu überwachen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 durch die UN beschlossen. Viele Staaten bekannten sich zu den Menschenrechte und nahmen deren Wahrung in die Verfassung auf. Seitdem ist der 10. Dezember der internationale Tag der Menschenrechte.

Am 4. November 1950 wurde die Europäische Menschenrechtskonvention verabschiedet. Die Staaten des Europarates bekannten sich zur Konvention, traten dieser bei und verteidigen diese multinationale Recht. In dieser Konvention steht bspw. das Recht auf Leben, der Verbot von Folter, Recht auf Freiheit, Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit oder die freie Meinungsäußerung. Überwacht wird die Einhaltung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

1966 legten die Vereinten Nationen nach und beschlossen den Zivilpakt und den Sozialpakt. Erstere garantiert die Wahrung der Menschenrechte von allen Mitgliedsstaaten. Der Sozialpakt regelt zudem soziale Rechte, wie angemessene Arbeitsbedingen, angemessene Löhne oder Gleichberechtigung von Mann und Frau.

1980 verabschiedete die UN die Frauenrechtskonvention. Die Vertragsstaaten einigten sich darauf, dass jegliche Diskriminierung von Frauen geächtet werden müsse. Weiterhin sollen gewisse Gesetzes- und Schutzmechanismen gelten, welche durch Institutionen anerkannt werden. Anders als die allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), welche den Bürger vor dem Staat schützt – soll die Frauenrechtskonvention die Frau auch im Privatleben schützen.