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Nürnberger Gesetze


Die Nürnberger Gesetze, auch bekannt als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze, waren eine Reihe von rassistischen und antisemitischen Gesetzen, welche von der NS-Diktatur 1935 eingeführt worden. Eine Debatte über solche Gesetze wurde auf dem NSDAP-Reichsparteitag in Nürnberg am 13. September 1935 angestoßen. Und am 15. September 1935 wurden diese Gesetze vom Reichstag in Berlin einstimmig angenommen.

Zu den Gesetzen gehörten das Blutschutzgesetz und das Reichsbürgergesetz. Erstere sollte das deutsche Blut (Erbgut) vor parasitären und minderwertigen Einflüssen schützen. Deshalb sollten Mischehen und außereheliche Beziehung zwischen Staatsangehörigen und Nichtdeutschen verboten werden.

Wer Staatsangehöriger war, regelte das Reichsbürgergesetz. Um Staatsangehöriger zu sein, musste man deutsches Blut oder artverwandtes Blut nachweisen. Das Blut stand hier als Synonym für Herkunft bzw. Abstammung. Nur Staatsangehörige genossen fortan alle politischen Rechte. In der Folge wurde die Bevölkerung in Deutsche, Juden, Halbjuden oder Vierteljuden eingeteilt.

Mit den Nürnberger Gesetzen stellten die Nationalsozialisten ihre Verfolgungsmaßnahmen gegen Juden, welche eigentlich schon 1933 begonnen hatten, auf ein juristisches Fundament. Dadurch waren sie für alle kommenden Maßnahmen rechtlich abgesichert.


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