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Deutschblütig


Deutschblütig war ein Begriff, welchen die Nationalsozialisten verwendeten, um die Deutschen (mit deutschen Blut) von den Bevölkerungsgruppen zu unterscheiden, welche minderwertiges Blut hatten. Zu letzteren wurden Juden und die Roma gezählt, welche somit keine echten Deutschen waren. Demnach ist deutschblütig ein Synonym für deutsches Blut, arisches Blut oder höherwertiges Blut gewesen. Auf eine rechtliche Grundlage erhoben die Nationalsozialisten ihren Anspruch auf Reinheit des Blutes mit dem Blutschutzgesetz, welches zu den Nürnberger Rassengesetzen gehört.


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